Rauchwarnmelder

Rechtliches

Regelungen in den einzelnen Bundesländern

In Deutschland ist es nahezu in allen Bundesländern Pflicht, Rauchwarnmelder in Privathaushalten anzubringen. Für Neu- und Umbauten gilt diese bereits länderübergreifend. Die Pflicht, Rauchwarnmelder in Bestandbauten nachzurüsten besteht aktuell in 13 Bundesländern. In Sachsen existiert bis dato keine Regelung. Die Übergangsfrist in Berlin und Brandenburg endet am 31.12.2020. Ab dem 01.01.2021 müssen somit in 15 Bundeländern alle Neu- und Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern ausgestattet sein bzw. werden. Die Umsetzung der Rauchwarnmelderpflicht als Ländersache ist in den Bauordnungen der Bundesländer geregelt. Die Bestimmungen der einzelnen Bundesländer können Sie in den folgenden Gesetzesquellen nachlesen.

Baden-Würtemberg

§ 15 LBO BW

Bayern

§ 46 BayBO

Berlin

§ 48 BauO Bln

Brandenburg

§ 48 BbgBO

Bremen

§ 48 LBauO HB

Hamburg

§ 45 HBauO

Hessen

§ 13 HBO

Meck.-Vorpommern

§ 48 LBauO

Niedersachsen

§ 44 NBauO

Nord.-Westfalen

§ 49 BauO NRW

Rheinland-Pfalz

§ 44 LBauO RP

Saarland

§ 46 LBauO

Sachsen-Anhalt

§ 47 BauO LSA

Sachsen

§ 47 Abs. 4 SächsBO

Schleswig-Holstein

§ 49 BauO S-H

Thüringen

§ 46 ThürBO

Für Änderungen keine Gewähr!

In welchen Räumen müssen Rauchwarnmelder angebracht werden?

Rauchwarnmelder müssen in Schlafräumen, Kinderzimmern sowie in Fluren montiert werden, die als Verbindung zu Aufenthaltsräumen und als Fluchtweg dienen. Zwischen den gesetzlichen Regelungen der Bundesländer ergeben sich vereinzelt Unterschiede. Unter anderem müssen in Berlin und Brandenburg auch Wohnzimmer mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden.

Wie viele Melder müssen in den Wohnräumen angebracht werden?

Gesetzlich vorgeschrieben ist mindestens 1 Rauchwarnmelder in den o. a. Räumen.

Wer ist für den Einbau verantwortlich?

Verantwortlich für den Einbau von Rauchwarnmeldern sind Eigentümer bzw. Vermieter. Eine Ausnahme bildet Mecklenburg-Vorpommern. Hier trägt der Besitzer einer Wohnung die Verantwortung für die Installation.

Wer ist für die jährliche Wartung zuständig?

Grundsätzlich ist der Eigentümer bzw. Vermieter für die jährliche Wartung der Rauchwarnmelder verantwortlich. Er hat Sorge dafür zu tragen, dass die Rauchwarnmelder mindestens einmal jährlich geprüft werden, um deren Betriebsbereitschaft sicherzustellen. Die Prüfung hat nach den Anforderungen der DIN 14676 zu erfolgen. Um im Schadensfall belegen zu können, dass diese Verpflichtung erfüllt wurde, ist in jedem Fall ein schriftlicher Nachweis über die jährliche Wartung erforderlich. In einigen Landesbauordnungen wird die Wartungspflicht der Melder an die Bewohner bzw. Mieter der Haushalte adressiert. Laut Mietrecht hat allerdings auch hier der Eigentümer und Vermieter dafür Sorge zu tragen, dass die Wartung vom Mieter durchgeführt werden kann und die Pflicht dazu letztlich erfüllt wird.

aktualisiert am 16. Februar 2022

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